Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und den Verkäufern innerhalb von 5 Tagen über entdeckte Mängel zu informieren.
Die Benachrichtigung von Mängeln muss vom Käufer schriftlich (per E-mail) innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Ware erfolgen. In der schriftlichen Mitteilung muss der Käufer die festgestellten Mängel angeben. Die Mängel müssen beschrieben werden. Der Käufer sendet eine schriftliche Mitteilung an den Verkäufer.
Dem Anspruch muss eine Kopie der Rechnung, der Nachweis der Lieferung und der Zahlung der Waren beigefügt sein, für die die Mängel gelten gemacht werden.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus dem Betrieb der Produkte, Funktionseigenschaften und Schaden durch unsachgemäßen Gebrauch der Produkte entstehen, sowie für Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen. Defekte dieser Herkunft sind nicht von der Garantie abgedeckt.
Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kunden spätesten drei Tag nach Erhalt der Beschwerde darüber zu informieren, wie die Reklamation bearbeitet wird.